Liebe Patient*Innen!

Wir möchten Sie bitten uns im Voraus per E-Mail oder Telefon Ihre Rezeptwünsche oder Verordnungen mitzuteilen, dadurch werden längere Wartezeiten in der Praxis vermieden. 

Alle Medikamente (Kassenleistungen) werden als eRezept ausgestellt, deshalb ist es wichtig am Anfang eines Quartales die Versichertenkarte einlesen zu lassen.

I. Quartal: 01.01. - 31.03. 
II. Quartal: 01.04. - 30.06.
III. Quartal: 01.07. - 30.09.
IV. Quartal: 01.10. - 31.12.

Das heißt die Versichertenkarte muss spätestens am 02.01.; 01.04.; 01.07. und 01.10. eines Jahres eingelesen werden, sonst können wir Ihrem Rezeptwunsch oder der gewünschten Übverweisung nicht nachkommen.

Wenn Sie niemanden telefonsich erreichen sollten, so hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter mit Ihrem Namen, Telefonnummer und Ihrem Anliegen. Wir werden Sie sobald als möglich zurückrufen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr Praxisteam Jörg